Infos für Barbetreiber in der Schweiz: Sind Glücksspiel-Automaten in Pubs erlaubt?

In der Schweiz regelt das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) zusammen mit den dazugehörigen Verordnungen das Angebot und den Betrieb von Glücksspiel-Automaten. Die Frage, ob Glücksspiel-Automaten in Pubs oder Bars erlaubt sind, ist für viele Barbetreiber von zentralem Interesse. Hier klären wir diese Frage und bieten wertvolle Informationen zu diesem Thema.

  1. Grundsätzliches zum Glücksspiel in der Schweiz
    Die Schweiz unterscheidet zwischen Großspielen (wie Casinos) und Kleinspielen. Glücksspiel-Automaten fallen je nach Art und Ort des Betriebs in eine dieser beiden Kategorien.
  2. Glücksspiel-Automaten in Pubs
    In der Regel sind Spielautomaten, die Geldgewinne ausschütten, in der Schweiz den Casinos vorbehalten. Das bedeutet, dass herkömmliche Bars und Pubs solche Automaten nicht aufstellen dürfen.
    Es gibt jedoch sogenannte Geschicklichkeitsspielautomaten, bei denen der Spielergebnis nicht allein vom Zufall, sondern auch von der Geschicklichkeit des Spielers abhängt. Solche Geräte dürfen, unter bestimmten Voraussetzungen, auch ausserhalb von Casinos aufgestellt werden.
  3. Voraussetzungen und Auflagen
    Wenn Barbetreiber Geschicklichkeitsspielautomaten in ihrem Etablissement aufstellen möchten, müssen sie verschiedene Voraussetzungen beachten:
    – Die Automaten dürfen keinen Gewinn in Geldform ausschütten.
    – Der maximale Einsatz und Gewinn (in Sachpreisen) dürfen bestimmte Werte nicht überschreiten.
    – Die Geräte müssen von einer anerkannten Stelle geprüft und zugelassen sein.
    – Es dürfen keine Minderjährigen spielen.
  4. Sanktionen bei Verstössen
    Bei Nichtbeachtung der Vorschriften drohen empfindliche Strafen. Das kann von hohen Geldbußen bis hin zum Entzug der Betriebslizenz reichen. Daher ist es essentiell, sich gründlich über die geltenden Bestimmungen zu informieren und diese strikt einzuhalten.
  5. Fazit
    Während herkömmliche Glücksspiel-Automaten in Pubs und Bars in der Schweiz nicht erlaubt sind, gibt es durchaus Möglichkeiten, Geschicklichkeitsspielautomaten legal zu betreiben. Barbetreiber sollten sich jedoch intensiv mit den gesetzlichen Vorgaben auseinandersetzen und sicherstellen, dass sie alle Bestimmungen einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Es empfiehlt sich, vor der Anschaffung und Aufstellung von Automaten fachkundigen Rat, beispielsweise durch einen Anwalt mit Spezialisierung auf Glücksspielrecht, einzuholen.

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